Corporate Portrait Serie | Unternehmensberatung Dillinger, Witte & Partner

Corporate Portrait | Unternehmensberatung Dillinger, Witte & Partner

Im Mai 2019 entstand diese Corporate Portrait Serie für die Unternehmensberatung Dillinger, Witte & Partner.
Verwendungszweck der Fotografien sind die Internetseite und Social Media der Unternehmensberatung DILLINGER, WITTE & PARTNER. Als Fotolocation nutzen wir die Marina Europahafen und die Geschäftsräume des Unternehmens Überseestadt Bremen. 

In Deutschland unterliegt die Tätigkeit des Unternehmensberaters keinem Berufsschutz. Jeder in der Unternehmensberatung Tätige darf sich Unternehmensberater nennen. Dies führt in der Praxis insbesondere im Bereich der Wirtschaftsberatung zu ungewünschten Erscheinungen: Als Unternehmensberatung getarnt werden Dienstleistungen (beispielsweise Versicherungen oder Software) ausgewählter Vertragspartner angeboten, was mit einem unabhängigen und objektiven Beratungsprozess wenig zu tun hat. In Deutschland unterliegen selbständige und qualifizierte Unternehmensberater in der Regel nicht der Gewerbeordnung, sondern üben eine freiberufliche Tätigkeit aus. Dazu gehört gemäß der in § 18 Abs. 1 EStG aufgeführten Katalogberufe (neben der Tätigkeit von Ärzten, Rechtsanwälten, Ingenieuren, Architekten oder Steuerberatern) auch die selbständige Berufstätigkeit der beratenden Volks- und Betriebswirte. Das Bild des beratenden Wirtschaftsingenieurs oder Betriebswirtes entspricht dabei im Regelfall dem des Unternehmensberaters. Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit ist dessen Qualifikation, hier in der Regel ein (Fach-) Hochschulstudium und damit, dass der betreffende Selbständige „auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird“ (§ 18 EStG). Eine Ausnahme bildet hierbei der Abschluss Staatlich geprüfter Betriebswirt, der laut ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes das Mindestmaß an Qualifikation für einen beratenden Betriebswirt widerspiegelt. Damit ist durchaus eine Abgrenzung des Berufsbildes möglich. Die Qualifikation zur Unternehmensberatung erlangt aus akademischer Perspektive in der Regel derjenige, der nach einem wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium oder einem Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Zusatzstudium eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vorweisen kann oder in diesem Zeitraum als Junior Consultant in einer Unternehmensberatung tätig war. Auch Quereinsteiger sind in der Unternehmensberatung tätig, wenn sie genügend Berufserfahrung vorweisen können; bzw. um entsprechende Unternehmen sinnvoll zu beraten, sind sie oft sogar nötig – wie Mediziner und Chemiker für die Pharmabranche. Als hauptberuflich beratend gilt nach Auffassung der Fachverbände, wer 150 Beratungstage jährlich nachweisen kann. Hinzu kommen Fortbildungen, die mindestens 30 Stunden im Jahr umfassen sollten.


Kommentare

2 Antworten zu „Corporate Portrait | Unternehmensberatung Dillinger, Witte & Partner“

  1. […] Dw Partner business portrait 2019 13 […]

  2. […] Pose im Halbprofil funktioniert bei Fashion-Fotoshootings genauso, wie bei Corporate-Portraits. Macht eine wunderbar schlanke Silhouette – das wussten schon die Maler in der […]